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Windpark Laurensberg-Richterich

Das Beteiligungsverfahren wurde am 20. Mai 2015 gestartet. Bis zum 19. Juni waren die Unterlagen an sechs Standorten öffentlich ausgelegt: im Verwaltungsgebäude Marschiertor (Zimmer 400), in den Bezirksämtern Laurensberg und Richterich sowie in den niederländischen Gemeinden Heerlen, Kerkrade und Simpelveld. Bis zum 3. Juli konnten Einwände vorgetragen werden. Eine öffenliche Erörterung der gegen das Projekte vorgebrachten Einwände folgt am Mittwoch, 19. August, ab 10 Uhr in der Aula des Anne-Frank-Gymnasiums, Hander Weg 89, in Laurensberg.

Was soll auf den Flächen in Laurensberg und Richterich geplant?

Zwei der Windenergieanlagen sollen im Stadtbezirk Richterich nordwestlich der Ortslage von Horbach und östlich des Gewerbegebiets Avantis am Alter Heerler Weg auf dem Grundstück Gemarkung Richterich, Flur 1, Flurstück 999 errichtet werden. Gegenstand des Antrags ist insoweit die Errichtung und der Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs Vestas V 112 mit 140 Meter Nabenhöhe, 112 Meter Rotordurchmesser, 196 Meter Gesamthöhe und einer Nennleistung von 3.330 Kilowatt.

Die beiden anderen Windenergieanlagen sollen im Stadtbezirk Laurensberg nordwestlich der Ortslage von Vetschau und östlich der Bundesautobahn A 4 am Vetschauer Weg auf dem Grundstück Gemarkung Laurensberg, Flur 5, Flurstück 184 errichtet werden. Gegenstand des Antrags ist insoweit die Errichtung und der Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs General Electric 2.5 mit 139 Meter Nabenhöhe, 120 Meter Rotordurchmesser, 199 Meter Gesamthöhe und einer Nennleistung von 2.500 Kilowatt.

Viele Unterlagen

Im Genehmigungsverfahren werden diesmal 27 verschiedenen Unterlagen vorgelegt. Sie umfassen Antragsformulare, topografische Karten, eine technische Beschreibung und amtliche Lagepläne, Angaben zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und zum Aufkommen von Abfällen sowie zur Entwässerung von Niederschlägen. Hinzu kommen Prognosen zum Schall und zum Schattenwurf, eine Beschreibung der Sicherheitseinrichtungen, ein Brandschutzkonzept, Unterlagen über die Standsicherheit der Türme, ein Gutachten über die baustatische Sicherheit des Maschinenhauses und der Rotorblätter und ein so genanntes Turbulenzgutachten. Schließlich können sich Interessierte informieren über den landschaftspflegerischen Begleitplan, eine Umweltverträglichkeitsstudie, ein Baugrundgutachten und ein Konzept der ökologischen Baubegleitung und diverse Sicherheitsgutachten.

Öffentliche Bekanntmachung vom 16. Mai 2015 im Wortlaut (pdf)