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Namensführung in der Ehe



 

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Früher war die Regelung einfach. Kraft Gesetzes wurde automatisch der Geburtsname des Mannes zum Ehenamen. Heute haben Sie verschiedene Möglichkeiten der Namensführung. Gleichwohl sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) an erster Stelle immer noch vor, dass die Ehegatten einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen sollen.

Ehename
Zum Ehenamen kann der Geburtsname des Mannes oder der Frau sowie der zum Zeitpunkt der Namensklärung geführte Name von Mann oder Frau (z.B. aus einer Vorehe) erklärt werden. Ein Doppelname als Ehename ist nur in dem Fall möglich, wenn einer der Ehegatten bei Eingehung der Ehe einen Doppelnamen bereits als Geburtsnamen führt.

Wird kein Ehename bestimmt, so führt jeder Partner den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen auch nach der Eheschließung weiter. Wenn sich die Ehegatten nicht für einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden, können sie diese Entscheidung auch zu einem späteren Zeitpunkt im Standesamt noch nachholen.

Doppelname
Wird der Geburtsname des Mannes oder der Frau zum Ehenamen bestimmt, kann der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dies gilt nicht, wenn der Ehename bereits aus mehreren Namen besteht. Die Erklärung über die Voranstellung oder Anfügung eines Namens kann vordem Standesbeamten widerrufen werden. In diesem Fall ist eine erneute Erklärung nicht mehr möglich.

Einzelheiten beim Standesamt
Weitere Einzelheiten zur Namensführung in der Ehe erfahren Sie beim Standesamt.

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