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Inhalt



Hinweise zum Wahlrecht

1. Wahlberechtigung

Zur Bundestagswahl ist grundsätzlich wahlberechtigt, wer am Wahltag

1. Deutscher ist,

2. das 18. Lebensjahr vollendet hat und

3. seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnt.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Deutsche im Ausland wahlberechtigt.

2. Eintragung in das Wählerverzeichnis

Wählen kann man grundsätzlich nur dort, wo man in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. In das Aachener Wählerverzeichniswerden von Amts wegen alle Wahlberechtigten, die am Stichtag ( 18.08.2013) in Aachen mit einziger Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet sind, eingetragen.

Wahlberechtigte, die im Ausland leben und zuletzt in Aachen wohnten, werden auf Antrag in das Aachener Wählerverzeichnis eingetragen. (siehe auch Service für Auslandsdeutsche) Unter diesem Link finden sie auch weitere Informationen für Deutsche im Ausland, z.B. zum Wahlrecht für Personen, die nie in Deutschland gewohnt haben.

3. Anmeldung / Hauptwohnungserklärung

Wahlberechtigte, die sich vom 19.08. – 01.09.2013 in Aachen mit einziger Wohnung oder Hauptwohnung anmelden oder die ihre bisherige Nebenwohnung in Aachen zur Hauptwohnung erklären, werden nur auf Antrag in das Aachener Wählerverzeichnis eingetragen. Ein Antrag ist vor allem dann erforderlich, wenn Wahlberechtigte

  • aus dem Ausland zurückkehren oder
  • vor dem Stichtag (18.08.2013) aus ihrer bisherigen Wohngemeinde fortgezogen sind und sich erst danach hier in Aachen rückwirkend anmelden oder
  • am Stichtag für keine Wohnung gemeldet waren.

Anträge sind bei den Meldestellen, beim Bürgerservice und im Fachbereich 01/Wahlen erhältlich und müssen bis spätestens 01.09.2013  gestellt werden. Wird ein Antrag gestellt und der Wahlberechtigte in das Aachener Wählerverzeichnis eingetragen, so wird er im Wählerverzeichnis der bisherigen Wohngemeinde gestrichen.

Wird kein Antrag gestellt oder erfolgt die Anmeldung/Hauptwohnungserklärung erst nach dem 01.09.2013, so bleibt der Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis der bisherigen Wohngemeinde eingetragen und kann nur dort, z.B. durch Briefwahl, wählen.

4. Abmeldung / Nebenwohnungserklärung

Wahlberechtigte, die sich nach dem 18.08.2013 in Aachen mit einziger Wohnung oder Hauptwohnung abmelden oder die ihre bisherige Hauptwohnung in Aachen zur Nebenwohnung erklären, werden nur dann im Aachener Wählerverzeichnis gestrichen, wenn sie in der neuen Wohngemeinde ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen (Antrag dort bis 01.09.2013 möglich).

Wird in der neuen Wohngemeinde kein Antrag gestellt, so bleibt der Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis der Stadt Aachen eingetragen und kann nur hier, z.B. durch Briefwahl, wählen.

5. Ummeldungen innerhalb der Stadt Aachen

Wahlberechtigte, die sich nach dem 18.08.2013 innerhalb der Stadt Aachen ummelden, bleiben  im Wählerverzeichnis des alten Wahlbezirks, für den sie am Stichtag (18.08.2013) gemeldet waren, eingetragen. Sie können nur im Wahlraum des alten Wahlbezirks wählen, sofern sie nicht einen Wahlschein und evtl. Briefwahlunterlagen beantragen. Weitere Auskünfte erteilt der Fachbereich 01/Wahlen.

Verwaltungsstellen des Fachbereichs 01/Wahlen der Stadt Aachen

 

Wohnung im Stadtbezirk Zuständige Verwaltungsstelle

Aachen-Mitte

FB 01/Wahlen
Hackländerstraße 1
52058 Aachen,
(voraussichtlich ab 1.7.13 Peterstraße 17)
Tel. 432 1209

 

Aachen-Brand

 

Bezirksamt Aachen-Brand
Paul-Küpper-Platz 1
Tel.: 432 810

Aachen-Eilendorf

 

Bezirksamt Aachen-Eilendorf
Heinrich-Thomas-Platz 1
Tel.: 432 820

Aachen-Haaren

 

Bezirksamt Aachen-Haaren
Alt-Haarener Str. 139
Tel.: 432 830

Aachen-Kornelimünster / Walheim

 

Bezirksamt Aachen-Kornelimünster / Walheim
Schulberg 20
Tel.: 432 840

Aachen-Laurensberg

 

Bezirksamt Aachen-Laurensberg
Rathausstr. 12
Tel.: 432 850

Aachen-Richterich

 

Bezirksamt Aachen-Richterich
Roermonder Str. 559
Tel.: 432 860